Willkommen auf der Website der Gemeinde Schule Bauma



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Druck Version
  • PDF

Integrierte Sonderschulung ISR


Die Schule Bauma legt grossen Wert darauf, auch ihre Kinder mit Sonderschulbedarf in den Regelklassen integriert zu schulen, sofern dies möglich und sinnvoll ist.

Angebot
Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelklassen nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, haben das Recht auf Sonderschulung. Die Schule Bauma legt grossen Wert darauf, dass eine solche möglichst in Form einer integrierten Sonderschulung erfolgen kann, soweit dies aus der Situation des betroffenen Kindes und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sinnvoll ist. Bei einer Integrierten Sonderschulung erhalten Kinder mit Sonderschulbedarf innerhalb des Regelunterrichtes eine ihrer Behinderung angemessene Förderung.

Bei einer integrierten Sonderschulung können Lernende der Regelklasse wie auch die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf voneinander profitieren. Das zusammen Arbeiten und Lernen in heterogen zusammengesetzten Gruppen unterstützt die Solidarität und erfordert kollegiale Kooperation, die Kinder erlernen Rücksichtnahme auf andere Bedürfnisse. Die integrierte Sonderschulung ermöglicht es auch Kindern mit Behinderung, zusammen mit ihren Nachbarskindern die Schule zu besuchen und die Freundschaften im Dorf zu pflegen.

Während bei der Integrativen Förderung jede Klasse während einiger Wochenlektionen durch eine heilpädagogische Fachperson unterstützt wird, erhalten bei der Integrierten Sonderschulung die einzelnen ISR-Kinder bis zu 7 Wochenlektionen zusätzliche individuelle Unterstützung zugesprochen, je nach Bedarf. Die fachliche Verantwortung für das Lernen dieser Kinder sowie für die Förderplanung gewährleistet die Schulische Heilpädagogin oder der Schulische Heilpädagoge. Die Arbeit dieser heilpädagogischen Fachpersonen in der Klasse unterstützt jedoch sehr häufig gleichzeitig auch die Klassenlehrperson bei ihrer Arbeit mit der Regelklasse. Es wird in Bauma auch darauf geachtet, dass in einer Klasse die gleiche Schulische Heilpädagogin oder der gleiche Schulische Heilpädagoge für die integrierten Sonderschulkinder und die Integrative Förderung zuständig sind, damit nicht zu viele verschiedene Lehrpersonen in einer Klasse tätig sind.

Zur integrierten Sonderschulung gehören neben dem Klassenunterricht und der individuellen Unterstützung durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen auch die notwendigen Therapien sowie allenfalls notwendige Betreuung.

Zuweisung
Für die Integrierte Sonderschulung gilt das gleiche Zuweisungsverfahren wie für andere Sonderschulungen. Wenn sich ein Sonderschulbedarf abzeichnet, findet ein schulisches Standortgespräch statt, und das Kind wird vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) abgeklärt. Der Bedarf nach Sonderschulung muss differenziert begründet sein, eine solche wird nur beantragt, falls Integrative Förderung und Therapien zur Unterstützung nicht ausreichen.
Die Schulpflege entscheidet auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Eltern über die Sonderschulbedürftigkeit des Kindes und weist dieses einer integrierten Sonderschulung zu.

Mindestens einmal jährlich wird die integrierte Sonderschulung evaluiert, das heisst, die Richtigkeit der Indikation und das Erreichen der formulierten Ziele werden überprüft. Wenn die Entwicklung eines Kinds so positiv verläuft, dass erwartet wird, es könne mit den integrativen Massnahmen der Regelklasse ausreichend unterstützt werden, kann die integrierte Sonderschulung auch wieder aufgehoben werden.

Falls sich zeigt, dass ein Kind mit der integrierten Sonderschulung nicht ausreichend seinen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden kann, wird der Schulpflege eine externe Sonderschulung beantragt.

Schulpflege:
Ressortvorsteher SchülerInnenbelange, Ursi Mischler


 
In dieser Handreichung finden Sie ausführliche Informationen des Volksschulamts zur integrierten Sonderschulung Handreichung_Integrierte_Sonderschulung.pdf (2667.3 kB)