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	| Schulärztlicher Untersuch
 
 
 Die Eltern haben die Wahl, die obligatorische Untersuchung bei einem der Schulärzte (siehe weiter unten) oder bei ihrer Privatärztin / ihrem Privatarzt durchführen zu lassen.
 Einschulung in den 1. Kindergarten
 Der Vorsorgeuntersuch vor der Einschulung in den 1. Kindergarten entspricht der 4-Jahrskontrolle.
 5. PrimarklasseDer obligatorische Untersuch in der 5. Primarklasse entspricht der 10-Jahrskontrolle.
 2. SekundarstufeDer obligatorische Untersuch in der 2. Sekundarklasse entspricht der 14-Jahrskontrolle
 
 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung oder an die Schulärzte:
 Dr. med. B. Staub und Dr. med. M. Karzig, Tel. 052 396 50 10
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