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Reglement Mittagstisch Bauma
1. Allgemeine Bestimmungen Das neue Volksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden ab dem Schuljahr 2009/2010 über bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu verfügen. Die durchgeführte Bedarfsabklärung bei den Eltern hat aufgezeigt, dass Bedarf an Betreuung über Mittag besteht.
2. Organisatorisches Für die Durchführung des Mittagstisches trägt der Verein Mittagstisch Bauma die Verantwortung. Die betriebliche Führung wird von einer Koordinationsperson aus dem Betreuungsteam sichergestellt. Sie ist auch die erste Ansprechperson für Eltern bei Fragen.
3. Betreuungsgrundsätze Die Kinder werden am Mittag nach Schulschluss von der Betreuungsperson empfangen und nehmen gemeinsam das Mittagessen ein. Die Kinder haben ihrem Alter entsprechend kleine Aemtli zu übernehmen und der Betreuungsperson zu helfen. Anschliessend haben sie die Möglichkeit, auszuruhen, zu spielen oder Aufgaben zu erledigen.
4. Örtlichkeiten / Öffnungszeiten Die Betreuung findet an folgenden Orten statt:
Schulumgebung Altlandenberg / Dorf / Wellenau Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:11.45 – 13.45 Uhr
Schulumgebung Haselhalden Montag, Dienstag, Freitag:11.45 – 13.45 Uhr
Zusätzlich wird am Donnerstag im Schulhaus Haselhalden und im Kirchgemeindehaus, sowie am Freitag im Schulhaus Wellenau der Mittagstisch durch die Reformierte Kirchgemeinde geführt. In einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein Mittagstisch und der Reformierten Kirchgemeinde wird die Zusammenarbeit geregelt. Für Kinder, die diese Mittagsbetreuung nicht in Anspruch nehmen wollen, wird mit den betreffenden Eltern nach individuellen Lösungen gesucht.
An schulfreien Tagen und während der Ferien findet keine Betreuung statt. Ist hingegen an denjenigen Tagen, an dem ein Mittagstisch angeboten wird, nur der Nachmittag schulfrei, findet der Mittagstisch statt.
5. Betreuung Die Betreuung erfolgt durch Betreuungspersonen, die vom Verein Mittagstisch Bauma angestellt werden. Erscheint ein Kind nicht am Mittagstisch, werden die Eltern umgehend kontaktiert.
An denjenigen Wochentagen, an denen 10 Kinder für ein Schuljahr angemeldet sind, wird der Mittagstisch durchgeführt. Bei nicht genügend Anmeldungen wird das Gespräch mit den betreffenden Eltern gesucht, so dass für alle eine befriedigende Lösung gefunden werden kann.
6. Verpflegung Den Kindern und Jugendlichen wird ein ausgewogenes, warmes Mittagessen mit Getränk abgegeben. Es besteht die Möglichkeit, das Essen mitzubringen
7. Tarife

Spontananmeldungen müssen bis spätestens am Vortag um 18.00 Uhr erfolgen.
In begründeten Fällen kann den Eltern auf ein Gesuch hin eine Ermässigung gewährt werden.
8. Anmeldung Eltern reichen der Schulverwaltung ein Anmeldeformular ein. Die schriftliche Anmeldung erfolgt in der Regel bis Ende Mai und gilt - ohne anders lautende Vereinbarung - für ein Schuljahr. Nach erfolgter Bestätigung durch die Schulverwaltung ist die Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Kenntnisnahme der Reglemente und erklären sich damit einverstanden. Eine Anmeldung während des Semesters ist in begründeten Fällen möglich.
9. Kündigung Die Teilnahme am Mittagstisch kann während des laufenden Schuljahres von beiden Seiten, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, schriftlich gekündigt werden. Besucht das Kind während der Kündigungsfrist den Mittagstisch nicht mehr, wird der Tagestarif ohne Essen (Fr. 5.00) verrechnet.
10. Absenzen Wenn ein angemeldetes Kind nicht zum Mittagstisch kommen kann (Krankheit, Abwesenheit, Schulausflug, Jokertag), muss es durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten bis 08.30 Uhr des betreffenden Tages abgemeldet werden. Unentschuldigte Absenzen oder zu spät eingereichte Abmeldungen werden verrechnet.
11. Abrechnung Die besuchten Betreuungstage werden alle zwei Monate in Rechnung gestellt.
12. Versicherung und Haftung Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Räumlichkeiten, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Schulgemeinde Bauma haftet nicht für Diebstähle.
13. Ausschluss Wird der Betrieb trotz vorherigem Ermahnen und nach Rücksprache mit den Eltern durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört oder werden Bedingungen der Reglemente nicht eingehalten, kann ein Kind vom Mittagstisch ausgeschlossen werden. Ein Entscheid darüber liegt beim Vorstand des Vereins Mittagstisch.
14. Kontakt Koordinationsperson:König Rosmarie, Im Uerschli 32, 8494 Bauma, Natel 077 480 06 16 SchulverwaltungAltlandenbergstr. 2, 8494 Bauma, Tel. 052 386 32 21
16. Schlussbestimmungen Die Schule Bauma kann Änderungen an diesem Reglement vornehmen. Die Eltern werden in diesem Fall schriftlich orientiert.
Dieses Reglement tritt per 17. August 2009 in Kraft.
Schulverwaltung Bauma
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