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Die gesetzlichen Bestimmungen gestatten weder vorzeitigen Beginn, noch Verlängerung der Ferien. Die Schulpflege muss deshalb entsprechende Gesuche der Eltern, resp. Schüler und Schülerinnen ablehnen.
PDF Ferienplan 2010 bis 2013
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siehe auch Reglement Jokertage --> Jokertage Formular.pdf
- Pro Schuljahr stehen jeder Schülerin / jedem Schüler zwei Jokertage zur Verfügung.
- Die Jokertage können tageweise einzeln oder zusammen bezogen werden. Halbe Schultage gelten als ganzer Jokertag. Ein Jokertag kann nicht in zwei halbe Tage aufgeteilt werden.
- Für den Bezug von Jokertagen muss die Klassenlehrperson acht Tage im Voraus, bei Bezug im Anschluss an Ferien vor Ferienbeginn mit dem Formular „Bezug von Jokertagen“ informiert werden. Das Formular wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben.
- Die Schüler sind für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes selber verantwortlich und informieren sich diesbezüglich bei der Klassenlehrperson. Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, dem Kind Arbeiten in den Urlaub mitzugeben.
- Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
- Dispensationsgesuche für weitere Tage und/oder Halbtage mit vergleichbarer individueller Nutzung wie die der Jokertag können nicht bewilligt werden.
- Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen nicht voraussehbaren Angelegenheiten wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc. (VSV § 29)
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