https://www.schulebauma.ch/de/schuldienste/sonderpaedagogik/therapien/
23.04.2024 19:44:10


Therapien


Logopädie, Psychomotorische Therapie, Psychotherapie, Audiopädagogische Angebote

Logopädische Therapie
Angebot
Logopädie ist die Therapie der Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme und des Schluckens. Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, sind wichtige Voraussetzungen für das Lernen. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie Kinder und Jugendliche bei Problemen in ihrer mündlichen oder schriftlichen Sprachentwicklung.
Die Logopädinnen und Logopäden führen Abklärungen durch (Anamnese, Diagnostik und Befunderhebung), sie unterstützen die Kinder in Einzel- oder Kleingruppentherapie und beraten Lehrpersonen und Eltern fachbezogen. Die Arbeitsform in der Therapie richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes.
Damit bei Problemen in der Sprachentwicklung Unterstützungsmassnahmen möglichst schon früh einsetzen können, werden an der Schule Bauma im 1. Kindergartenjahr logopädische Reihenuntersuche durchgeführt. Im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Klasse werden nach Bedarf Nachkontrollen gemacht.

Zuweisung
Für die Zuweisung zur logopädischen Therapie wird ein Schulisches Standortgespräch durchgeführt. Wenn sich Eltern, Lehrpersonen und Therapeuten einig sind und die Fachstellenleitung Sonderpädagogik der Therapie zustimmt, kann diese beginnen, sobald ein Therapieplatz frei ist.

Logopädie TherapeutInnen
Laura Preziosa (Altlandenberg)
Fabienne Blattner (Haselhalden)
Claudia Jermann (Sternenberg)

Hier finden Sie eine ausführliche Elterninformation zur Logopädischen Therapie


Psychomotorische Therapie

Angebot
Die Psychomotorik befasst sich mit der Bewegungsentwicklung und dem Bewegungsverhalten. Die Psychomotorik ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme welche zum Ziel hat, dass das Kind seine Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit seinen Möglichkeiten entsprechend umsetzen kann.
Der Psychomotoriktherapeut klärt Auffälligkeiten und Abweichungen in der Bewegungsentwicklung ab und führt bei Bedarf Einzel- oder Gruppentherapien durch, welche die Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützten und in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördern. Die Beratung von Eltern und Lehrpersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Psychomotoriktherapie.
Eine psychomotorische Massnahme kann angezeigt sein, wenn ein Kind Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung und im Beziehungsverhalten aufweist.


Zuweisung
Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung. Ergibt diese einen Bedarf für psychomotorische Unterstützung, und stimmen die Fachstellenleitung Sonderpädagogik und die Eltern einer Therapie zu, kann diese beginnen, sobald ein Therapieplatz frei ist.

Psychomotorik Therapeutin
Jana Welsche (Therapieraum SH Altlandenberg)

Hier finden Sie eine ausführliche Elterninformation zur Psychomotoriktherapie


Psychotherapie
Angebot
Die schulisch angeordnete Psychotherapie unterstützt Schüler bei psychischen Problemen. Schulische Indikation bedeutet, dass sich die Probleme in der Schule zeigen. Die Psychotherapie soll den Schüler befähigen, sich in seinem schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Psychotherapeuten arbeiten immer in Einzeltherapien.

Zuweisung
Wenn in einem Schulischen Standortgespräch eine schulisch angezeigte Psychotherapie erwogen wird, so wird durch den Schulpsychologischen Dienst oder den KJPD eine Abklärung durchgeführt. In der Regel erfolgt die Abklärung durch die zuständige Schulpsychologin, sie stellt die Indikation und verfasst einen Abklärungsbericht. Nach Zustimmung der Fachstellenleitung Sonderpädagogik und der Eltern erfolgt eine Therapie. Die therapeutische Massnahme und das Erreichen der Förderziele werden halbjährlich im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs überprüft.
Eine mögliche Kostenbeteiligung der IV (medizinisch-therapeutische Massnahme) oder der Krankenkasse wird in Zusammenarbeit mit den Eltern vorgängig geprüft.


Audiopädagogische Angebote
Für Schüler mit einer ausgewiesenen Hörbeeinträchtigung bewilligt und finanziert die Schulpflege audiopädagogische Beratung und Förderung.

Audiopädagogische Massnahmen unterstützen den Lernerfolg hörbehinderter Schüler in der Regelschule. Die Förderung findet im Einzelunterricht, in Fördergruppen oder im Rahmen des integrativen Unterrichtes statt. Ebenfalls finden Beratungen für Lehrpersonen, Klassen, Schulbehörden und Erziehungsberechtigte statt.