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28.03.2024 19:22:35


Intergrative Förderung IF


Angebot, Zuweisung

Angebot
Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit in der Regelklasse unterrichtet. Die Kinder sind aber verschieden, sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Bedürfnissen in Bezug auf ihr Lernen und ihre Entwicklung. Positive Entwicklung setzt an die eigenen Bedürfnisse angepasste förderliche Bedingungen voraus. Da jedes Kind das Recht auf angemessene Schulung und Förderung hat, werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen mit sonderpädagogischen Massnahmen unterstützt.

Wichtigste sonderpädagogische Unterstützung in der Regelklasse ist die Integrative Förderung (IF). Im Rahmen der Integrativen Förderung werden die Schulkinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Hochbegabung etc.) in ihrer Klasse einzeln oder in kleinen Gruppen durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) unterstützt.
Integrative Förderung wird in jeder Stufe in allen Klassen angeboten. Jeder Klasse ist während einigen Lektionen pro Woche eine Heilpädagogin oder ein Heilpädagoge zugeteilt. Neben der auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder ausgerichteten individuellen Unterstützung beraten und unterstützen die Heilpädagogen auch die Klassenlehrpersonen in Bezug auf den Umgang mit spezifischen Bedürfnissen eines Schülers, einer Schülergruppe oder der Klasse.

Zuweisung
Die Zuweisung zur Integrativen Förderung erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren Eltern und die beteiligten Lehr- und Fachpersonen Förderziele und geeignete Massnahmen. Bei Unklarheiten oder Uneinigkeit wird eine schulpsychologische Abklärung veranlasst. Wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass ein Schüler durch Integrative Förderung unterstützt werden soll, bewilligt die Fachstellenleitung Sonderpädagogik auf entsprechenden Antrag hin die Massnahme. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
An periodisch stattfindenden Standortgesprächen werden die Massnahme und das Erreichen der vereinbarten Förderziele überprüft.


 
Hier finden Sie ausführliche Informationen des Volksschulamtes zur Intergrativen Förderung Elterninformation_Integrative_Foerderung.pdf (205.3 kB)