https://www.schulebauma.ch/de/schuldienste/Schulgesundheit/zahnarzt/
29.03.2024 09:29:45


Zahnärztlicher Untersuch



Die Durchführung der obligatorischen, zahnärztlichen Untersuchung an der Schule Bauma wird folgendermassen organisiert:
Zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten Sie eine briefliche Aufforderung der Schulverwaltung, sich bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl zum schulzahnärztlichen Untersuch anzumelden.

Finanzielles

  • Findet der Untersuch beim Schulzahnarzt (Zahnpraxis zahn-kult, Bauma) statt, stellt dieser die Rechnung für den Untersuch direkt der Schulverwaltung zu.
  • Erfolgt der Untersuch beim Privatzahnarzt, ist die Rechnung von den Eltern direkt zu begleichen. Eine Rückerstattung der Kosten (bis max. zum Schulzahlpflegetarif von Fr. 48.80) erfolgt, wenn eine Kopie der bezahlten Zahnarztrechnung bei der Schulverwaltung eingereicht wird. Zur Überweisung des Schulbeitrages ist eine Kontonummer (IBAN) oder ein Einzahlungsschein beizulegen.

Kontrolle
Die Kontrolle erfolgt über die eingegangenen Rechnungen. Falls kein Beleg für den erfolgten Untersuch eingegangen sind, werden die Eltern schriftlich an den vorgeschriebenen Untersuch erinnert. Im Übrigen wird auf das Schulzahnpflege-Reglement verwiesen.

Behandlung
Bei Schülerinnen und Schülern, welche Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten, leistet die Gemeinde Bauma auf Gesuch hin einen Beitrag an die nicht von anderen Kostenträgern übernommen Kosten der Behandlung. Das Gesuch ist zusammen mit einem Kostenvoranschlag und dem Nachweis des Erhalts der Prämienverbilligung 30 Tage vor Behandlungsbeginn der Schulverwaltung einzureichen.

Kontakt
Schulzahnarzt: Zahnarztpraxis zahn-kult, Bauma