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25.04.2024 05:50:23


Schulärztlicher Untersuch



Die Eltern haben die Wahl, die obligatorische Untersuchung bei einem der Schulärzte (siehe weiter unten) oder bei ihrer Privatärztin / ihrem Privatarzt durchführen zu lassen.

Einschulung in den 1. Kindergarten
Der Vorsorgeuntersuch vor der Einschulung in den 1. Kindergarten entspricht der 4-Jahrskontrolle.

5. Primarklasse
Der obligatorische Untersuch in der 5. Primarklasse entspricht der 10-Jahrskontrolle.

2. Sekundarstufe
Der obligatorische Untersuch in der 2. Sekundarklasse entspricht der 14-Jahrskontrolle

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung oder an die Schulärzte:
Dr. med. B. Staub und Dr. med. M. Karzig, Tel. 052 396 50 10