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Verzeichnis der Informationsbestände


Verzeichnis der Informationsbestände

  1. Die Schulverwaltung der Schule Bauma bearbeitet Informationen im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereiche.
  2. Die in Papierform vorhandenen Dokumente werden während 2 bis 10 Jahren im Vorarchivschrank der Schulverwaltung aufbewahrt und anschliessend ins Archiv überführt. Das Archiv wird im Auftrag der Schulpflege periodisch durch einen Archivspezialisten nachgeführt.
  3. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Registraturplan der Schule Bauma, der auf dem Musterplan des Staatsarchivs für Schulgemeinden basiert. Die elektronischen Daten werden in der Regel nach 10 Jahre gelöscht.
  4. Die Informationsbestände enthalten Personendaten. Die entsprechenden Register sind im nachfolgenden Registraturplan gekennzeichnet, welcher auf der Homepage der Schule Bauma publiziert ist.
  5. Informationszugangsgesuche sind zu richten an die Schulverwaltung. Die Entscheidung über die Herausgabe von schriftlichen Informationen trifft das Präsidium der Schulpflege in Absprache mit der Schulverwaltungs-leitung, bei ausserordentlich wichtigen Informationen durch Beschluss der Schulpflege. Die Interessenabwägung gemäss § 23 IDG wird vom Schulpflegepräsidium zusammen mit der Schulverwaltungsleitung vorgenommen.
    Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Informations- und Datenschutz-gesetz (IDG) oder der Verordnung über Information und Datenschutz (IDV)
  6. Die Bearbeitung von Informationszugangsgesuchen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach den Gebührentarifen der kantonalen Verordnung über die Information und den Datenschutz (Fr. 100.- / Stunde).
    Übersteigen die voraussichtlichen Gebühren den Betrag von Fr. 100.-, werden die Gesuchstellenden über die zu erwartende Gebührenhöhe zu informiert. Das Gesuch wird nur bearbeitet, wenn es innert 10 Tagen schriftlich bestätigt wird.
    Es werden keine Gebühren erhoben, wenn die Bearbeitung des Informationsgesuches einen geringen Aufwand verursacht oder die eigenen Personendaten betrifft.


Datum: 3. Sept. 2017
Autor: Thomas Müller
Laden: (pdf, 321.6 kB)



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